Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Firma Telefunkalarm B. Meindl e. K. - Stand Oktober 2018

1. Geltung

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Telefunkalarm B.Meindl e. K. (kurz Telefunkalarm) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft, sowie auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. 
1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage ww.telefunkalarm.de 
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. 
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. 
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot/Vertragsabschluss

2.1 Angebote werden unter Zugrundelegung der uns am Angebotstag vorliegenden Unterlagen und Informationen erstellt. Die Angebotsgültigkeit beträgt 60 Tage, sofern nichts anderes vermerkt ist. 
2.2 Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3 Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen ergeben, werden wir den Besteller davon unverzüglich verständigen.

3. Preise

3.1 Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Lager Passau. Verpackungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. 
3.2 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Währungsschwankungen, eintreten. Diese werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen.

4. Zahlung

4.1 Zahlungen haben generell, sofern nichts anderes vereinbart ist, bei Rechnungslegung zu erfolgen. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung. 
4.2 Bei verschuldetem Zahlungsverzug sind wir dazu berechtigt, 4% Punkte über dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen. 
4.3 Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. 
4.4 Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 10,00.

5. Lieferung

5.1 Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 
5.2 Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten sowie der Abklärung aller technischen Fragen und setzen die Erfüllung aller anderen erforderlichen Mitwirkungspflichten des Käufers voraus. Sie verstehen sich stets ausschließlich der Transportdauer. 
5.3 Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. 
5.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 
5.5 Sofern das Datum unserer Lieferung oder Leistung auf unserer Rechnung nicht gesondert vermerkt ist, entspricht es dem Rechnungsdatum.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 
6.2 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug von mehr als 6 Wochen, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung (2 Wochen) berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. 
6.3. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde. 
6.4 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. 
6.5 Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und bestmöglich verwerten.

7. Unser geistiges Eigentum

7.1 Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. 
7.2 Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. 
7.3 Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. 

8. Gewährleistung

8.1 Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt zwei Jahre ab Übergabe bzw. ab vollendung der Dienstleistung. Eine Erstattung für Arbeitszeit, Transport und Fracht ist ausgeschlossen. 
8.2 Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. 
8.3 Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. 
8.4 Die mangelhafte Lieferung sind an uns zu retournieren.Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der Kunde. 
8.5 Der Besteller ist nicht berechtigt, Dritte mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen oder selbst durchzuführen. In diesem Fall erlischt die Gewährleistung sofort. 
8.6 Der Gewährleistungsanspruch besteht nicht bei Auftreten von Mängeln, die auf unsachgemäße Behandlung, sowie natürlichen Verschleiß der Ware zurückzuführen sind. Eine Haftung wird weiters ausgeschlossen für Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Nutzung, Wartung, ungeeigneter Betriebsmittel oder sonstiger Einflüsse entstehen. 
8.7 Unsere Gewährleistung entfällt auch, wenn an den von uns ausgelieferten Geräten Änderungen oder Instandsetzungen durch Fremdpersonen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung vorgenommen werden.  

9. Haftungsausschluß

9.1Allfällige Regressforderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. 
9.2. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.  

10. Allgemeines

10.1 Es gilt deutsches Recht. 
10.2 Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 
10.3 Erfüllungsort für die Lieferung ist Passau. 
10.4 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht in Passau.  

11. Datenschutz

Der Besteller erteilt seine Zustimmung, dass die im abgeschlossenen Vertrag enthaltenen Daten von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden dürfen.  

Anmerkungen:

Sprachliche Formulierungen in männlicher Form gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.

 

ALARMRUF 112 // Allgemeine Geschäftsbedingungen

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